
15. Dezember 2020

Obwohl oder gerade weil Kaiser Josef II. Im Jahr 1782 per „Hofdekret“ das Aufstellen von Kirchenrippen im Habsburger Reich verbot, entwickelten sich die Regionen Tirol, Böhmen sowie das Salzkammergut mit den angrenzenden Regionen bis in die Steiermark hinein zu bedeutenden Zentren der volkstümlichen Krippenkunst. Denn, obwohl die Krippen aus den Kirchen verbannt worden waren, ließ sich die Bevölkerung ihre Krippenfreude nicht nehmen und verlagerte stattdessen den Brauch, Krippen aufzustellen, kurzerhand in die eigene Stube – zu tief war diese Tradition im Volk verwurzelt. Das Verbot bestand bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches, 1804 hob Kaiser Franz II. es wieder auf.
Die hier gezeigten Krippenfiguren sind aus der Steiermark, der Stall aus dem Salzkammergut. Die Krippe entspricht den in dieser Region üblichen Darstellungsformen. Die zentrale Szene der Geburt Christi wurde auch hier an die eigenen Lebenswelten angepasst und in die heimische Landschaft verlegt. Das Charakteristische an den alpenländischen Krippen ist das Krippenhaus, das die typische Bauweise der Region widerspiegelt. Es sind Holzhäuser mit relativ flachen Dächern, wie es bei den alten Bauernhäusern üblich ist. Die Hirten, die zur Krippe eilen, tragen traditionelle Kleidung.
Vielerorts war und ist es im Salzkammergut üblich, um die Krippe herum eine ganze Landschaft aufzubauen, in der sich zahlreiche Figuren tummeln, darunter neben Hirten auch Bauern, Arbeiter, Holzfäller, Jäger und Wilderer. Bis heute gehört das “Kripperl-Schauen”, das Besichtigen der Krippen in der Nachbarschaft, zwischen Weihnachten und Lichtmess zur liebgewonnen Gewohnheit.