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Kloster Leubus wurde am 21. November 1810 säkularisiert. Das Edikt verfügte die Einziehung sämtlicher Güter und des gesamten Vermögens als unwiderrufliches Eigentum „Seiner Königlichen Majestät von Preußen“.
Säkularisationskommissar für Leubus war der Geheime Justizrat Johann Friedrich Theodor Baumann (1768-1830) als Beauftragter des Regierungspräsidenten in Liegnitz. Baumann hatte in der Nacht vom 20. auf den 21. November 1810 die Reise nach Leubus angetreten und traf dort am Vormittag des 21.11. ein. Prälat Gabriel Otto (1794-1810) wurde aufgefordert, alle Stiftsangehörigen zusammenzurufen. Sie versammelten sich im sogenannten Dienstzimmer, dem einzigen beheizbaren Raum im Stift.
Nach der Verlesung des Edikts über die Einziehung sämtlicher geistlicher Güter in Preußen musste der Abt die Insignien der geistlichen Obergewalt - Infulien, Stab und Siegel - abgeben. Das Pektorale (Brustkreuz) wurde ihm belassen. Außer Abt Gabriel waren 17 Patres, zwei Kleriker und zwei Laienbrüder anwesend. Zwei Patres konnten aus Krankheitsgründen nicht persönlich erscheinen. Jedes Mitglied des Konvents war von diesem Augenblick an als Privatperson zu betrachten und hatte in die Rechte und Pflichten eines jeden anderen Untertanen einzutreten. Die Konventualen erklärten sich zur Unterwerfung bereit, erwarteten aber von der Gerechtigkeit und Güte des Königs eine angemessene Pension, um frei von Unterhaltssorgen leben zu können.
Am selben Tag wurde das Stiftsgerichtsamt von der Auflösung benachrichtigt. Dies bestand aus dem Stiftskanzler und Stiftsrat Carl Otto, dem Bruder des Abtes, Justizassessor Johann Koch und sechs Beamten. Die Justizpflege blieb bestehen, das Gerichtsamt war von nun an königliche Behörde. Alle Verwaltungsbeamten wurden persönlich vorgeladen, der König ihnen offiziell als neuer Grundherr benannt. Die Mitteilung über die Aufhebung erging auch an Stifts-Forstinspektor Josef Nitsche. Kommissar Baumann ließ sich die Forst- und Ziegeleikasse aushändigen. Der Forstmeister musste den Manifestationseid (praevia legati admontione = Offenbarungseid) leisten.
Der enteignete große Grundbesitz der Abtei mit 59 Ortschaften, 32 landwirtschaftlichen Gütern und den dort ansässigen Betrieben wurde unverzüglich dem preußischen Staat zugeschlagen. Die reiche Ausstattung des Klosters - Bibliothek, Stiftsarchiv, 471 wertvolle Gemälde, liturgische Geräte, Paramente, Tafelsilber, Gobelins und Mobiliar - gelangte überwiegend in die neuen staatlichen Sammlungen nach Breslau, einiges wurde leichtfertig unter Wert verkauft.

„Hier residiere ich nun in der Abtei, freilich etwas enge; denn ich habe nur 4 grosse Zimmer und eine Bedientenstube, aber die Aussicht ist wunderherrlich (….) und ging dann zu Bette, nachdem ich den Geist des verstorbenen Prälaten gebeten hatte, mir nicht zu erscheinen, denn in dessen Zimmer wohne ich und er ist erst vor einigen Wochen verstorben.
(Johann Gustav Gottlieb Büsching: Brautbriefe, Donnerstag, den 9. Mai 1811, abends).

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Die Klosterkirche in Leubus. Historische Ansichtspostkarte

Fresko von Michael Willmann in der Fürstenkapelle, Auslöschen der Piastendynastie, Foto: Romuald M Sołdek

Bibliothek im Kloster Leubus um 1730. Aus:
Richard Konwiarz (Hrsg.): Alt-Schlesien. Architektur, Raumkunst, Kunstgewerbe, Stuttgart, 1913, S. 119

Valentinskirche im Städtel Leubus. Historische Ansichtskarte

Ölmalerei auf Putz in der Klosterbibliothek von Ch. P. Bentum , Foto: Romuald M. Sołdek

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Säkularisation in Schlesien  © Dokumentations- und Informationszentrum für schlesische Landeskunde im HAUS SCHLESIEN 2010