Säkularisation in Schlesien
Die Säkularisierung in Europa hatte bereits mit der Aufklärung eingesetzt und erreichte in der Französischen Revolution ihren Höhepunkt. Sie beinhaltete einen erheblichen Machtverlust der religiösen Institutionen und strebte die völlige Trennung von Staat und Kirche an. Als deren Folge gerieten an der Wende zum 19. Jahrhundert die geistlichen, kulturellen und sozialen Lebenswelten der bisherigen Gesellschaftsordnung ins Wanken. Am 24. März 1803 kam es mit dem Reichsdeputationshauptschluss zur Zwangsauflösung der meisten Klöster sowie zur Verstaatlichung ihres Besitzes. Offiziell sollten damit die weltlichen Fürsten für ihre durch Napoleon annektierten linksrheinischen Gebiets- und Einkommensverluste entschädigt werden. Faktisch bereicherten sie sich auf Kosten ihrer bisherigen geistlichen Nachbarn. Bereits seit der Übernahme der preußischen Landeshoheit waren die schlesischen Klöster hohen steuerlichen Belastungen, einer zunehmenden Wirtschaftsreglementierung und Nachwuchssorgen ausgesetzt gewesen. Nach dem verlorenen Krieg gegen Frankreich war Preußen im Frieden von Tilsit (1807) zu außergewöhnlich hohen Kontributionszahlungen verpflichtet worden. Durch Edikt vom 30. Oktober 1810 kam es in Schlesien - ebenso wie im übrigen Königreich Preußen - zur totalen Säkularisation. König Friedrich Wilhelm III. wählte mit der Aufhebung der geistlichen Territorien einen politisch leicht durchsetzbaren Weg, um die zu zahlenden Kriegsschulden zu tilgen. Liegenschaften und Vermögen von etwa 80 Stiften und Klöstern in Schlesien wurden zum Staatseigentum erklärt, die geistlichen Institutionen und Gemeinschaften aufgelöst. Die Ordensleute mussten das Ordenskleid ablegen, sollten sich allen Rechten und Pflichten dem Orden gegenüber entbunden fühlen und das Gemeinschaftsleben aufgeben. Die Kirche erlitt einen immensen Besitz- und Vermögensverlust. Sie büßte ihre bisherigen Grundherrschafts- und Patronatsrechte ein und verlor damit ihre politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Erwerb des bisherigen geistlichen Grundbesitzes durch verdiente preußische Offiziere, hohe Verwaltungsbeamte und Angehörige des protestantischen schlesischen Adels, veränderte die bisherigen geistlichen Grundherrschaften nachhaltig.
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